+++ CORONA-REGELN: WAS SICH JETZT ÄNDERT +++

Die vierte Corona-Welle schwappt über unser Land. Neuinfektionen schießen in Rekordhöhen. Covid19-Erkrankte belegen immer mehr Betten auf den Intensivstationen. Um die Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, haben wir uns mit Grünen und FDP darauf geeinigt, die Corona-Maßnahmen auf ein rechtlich neues Fundament zu stellen und in Teilen zu verschärfen.

Der Hauptgrund für diese dramatische Entwicklung: Zu viele Menschen haben sich nicht rechtzeitig impfen lassen. Sie stecken sich selbst und andere deutlich öfter an, erkranken häufiger und schwerer als geimpfte Bürger:innen. Unser dringender Appell lautet deshalb: Lasst Euch impfen! Die verschärften Schutzmaßnahmen berücksichtigen gezielt die höhere Gefährdung von Ungeimpften und durch Ungeimpfte.

 

Was wir bundesweit ändern:

– Wo Homeoffice möglich ist, muss es angeboten werden. Sprechen keine dringenden Gründe dagegen, haben die Beschäftigten das Angebot anzunehmen.

– Wer am Arbeitsplatz auf andere Personen treffen könnte, muss geimpft, genesen oder getestet sein (3G).

– Auch in Bus, Bahn und Flugzeugen gelten 3G und Maskenpflicht.

– In Pflegeheimen und Krankenhäusern müssen Arbeitgeber:innen, Beschäftigte und Besucher:innen einen Testnachweis dabei haben – unabhängig vom

Impfstatus. Pflegebedürftige sowie Patient:innen gelten nicht als Besuch.

– Bürger:innen-Tests werden wieder kostenfrei.

– Wer Gesundheitsnachweise wie Impfausweise oder Testnachweise fälscht oder gefälschte Dokumente gebraucht, macht sich strafbar.

 

Was wir den Bundesländern ermöglichen:

 

– Maskenpflicht und Abstandsgebote.

– Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte.

– Personenobergrenzen bei Veranstaltungen, in Gastronomie, Handel und Kultureinrichtungen.

– Regeln für 3G, 2G (geimpft oder genesen) und 2G-Plus (geimpft/genesen und zusätzlich getestet).

– Auflagen für den Schulbetrieb.

– Ausgangsbeschränkungen, Schulschließungen und flächendeckende Lockdowns soll es nicht mehr geben. Landesparlamente können jedoch kulturelle und freizeitliche Veranstaltungen und Einrichtungen schließen, wenn sich das Corona-Virus in dem Bundesland epidemisch ausbreitet.