Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt eine „außerordentliche Wohngeldanpassung“ vor. Wohngeldberechtigte sollen zudem pauschale Heizzuschläge pro Quadratmeter bekommen.
26. Juli 2022, 7:10 Uhr
Konkret schlägt die SPD-Fraktion Daldrup zufolge eine „außerordentliche Wohngeldanpassung“ vor. Die zweijährliche Anpassung der Leistung an die allgemeine Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung solle statt 2024 bereits 2023 stattfinden. Wohngeldberechtigte sollen zudem einen nach der Haushaltsgröße gestaffelten pauschalen Heizzuschlag pro Quadratmeter Wohnfläche bekommen.
Außerdem spricht sich die SPD dafür aus, die Miethöchstbeträge in der Wohngeldberechnung pauschal anzuheben. Bei der Berechnung würden also teurere Mieten anerkannt. Begründet wird das damit, dass die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor zu höheren Wohnkosten führe. Die steigenden Energiepreise belasten vor allem Mieterinnen und Mieter mit niedrigen Einkommen. „Die SPD-Bundestagsfraktion ist der Auffassung, dass die steigenden Energiekosten im Wohngeld abgebildet werden sollen“, sagte Daldrup.
Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss vom Staat für Menschen, die sehr wenig verdienen
– die sonst aber keine Sozialleistungen beziehen, bei denen Wohnkosten bereits berücksichtigt werden, etwa Hartz IV. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte mit Blick auf die steigenden Belastungen der Bürger eine „große Wohngeldreform“ angekündigt. Details blieben zunächst offen.